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Version 1.1-2026-10 · veröffentlicht am 18.10.2026 · Prüfsumme 907152a627d78491

Lösch-, Aufbewahrungs- und Exportkonzept

Dieses Konzept legt fest, wie lange Daten gespeichert und wann sie gelöscht oder anonymisiert werden.

1. Übersicht der Fristen

DatenklasseAktive SpeicherungMaßnahme danachGrundlage
Aktive Konten, Betriebe, StandorteDauer der Nutzung Archivierung nach BeendigungVertrag
Archivierte Benutzer3 JahreAnonymisierung betriebliche Festlegung
Archivierte Messungen und Fachdaten einschließlich hochgeladener Dateien3 Jahre nach Archivierung des ZugangsLöschung in der jeweiligen Anwendung (Abschnitt 4) betriebliche Festlegung
Administrative Änderungs- und Supportprotokolle12 Monate Löschungberechtigtes Interesse
Sicherheits- und Fehlanmeldeprotokolle6 MonateLöschung berechtigtes Interesse
Nicht aktivierte Einladungenbis Ablauf, längstens 90 Tage LöschungZweckfortfall
Sitzungen, SSO-Codes und Zugriffsfreigabenbis Ablauf bzw. Widerruf LöschungZweckfortfall
Temporäre Exportdateien24 StundenLöschung Datenminimierung
Rückmeldungen einschließlich Bildanhangbis Erledigung, längstens 12 Monate Löschungberechtigtes Interesse
Rechnungen und rechnungsbegründende Unterlagen 10 JahreLöschung nach Fristablauf § 14b UStG, § 147 AO
Verträge, Vertragsnachweise und Handelsbriefe 6 JahreLöschung nach Fristablauf § 257 HGB, § 147 AO
Datensicherungen (Datenbank)30 Tagesstände, 12 Monatsstände Überschreiben im RotationsverfahrenBetriebssicherheit
Dateisicherungen (hochgeladene Dateien)7 Tagesstände, 12 Monatsstände Überschreiben im RotationsverfahrenBetriebssicherheit

2. Vorrang gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden nicht vorzeitig gelöscht. Sie werden für die Dauer der Frist gesperrt, das heißt nur noch zum gesetzlich vorgesehenen Zweck verarbeitet. Das gilt insbesondere für Rechnungen und vertragsrelevante Unterlagen.

3. Ankündigung und Verlängerung

(1) Vor automatischen Lösch- oder Anonymisierungsmaßnahmen werden Betriebsadministratoren 30 Tage vorher informiert.

(2) Eine Verlängerung der Aufbewahrung ist auf Antrag möglich und wird mit Begründung dokumentiert.

4. Löschablauf für Fachdaten in den Anwendungen

(1) Fachdaten eines Betriebs in einer Anwendung (zum Beispiel Fahrzeuge, Messungen, Werkzeuge, Chronik) einschließlich der hochgeladenen Dateien werden drei Jahre nach der Archivierung des Zugangs gelöscht. Archiviert ist der Zugang mit dem Ende der Lesephase nach einer Testphase bzw. mit dem Ende des Exportfensters nach Vertragsende.

(2) 30 Tage vor der Löschung erhalten Kontoinhaber und Betriebsadministratoren eine Vorwarnung per E-Mail und als Benachrichtigung in der Dosch Solutions Zentrale. Bis zur Löschung können die Daten exportiert werden.

(3) Die Löschung wird von der Dosch Solutions Zentrale gesteuert und in jeder Anwendung ausgeführt: Alle Fachdaten und Dateien des Betriebs werden gelöscht, die Zuordnungen der Personen zu diesem Betrieb entfernt und Name und Anschrift des Betriebs anonymisiert. Der Vorgang wird ohne personenbezogene Inhalte protokolliert.

(4) Wird die Anwendung vor dem Löschtermin wieder gebucht, entfällt die Löschung.

(5) Konto-, Vertrags- und Rechnungsdaten in der Zentrale folgen den Fristen in Abschnitt 1.

5. Datensicherung

(1) Hochgeladene Dateien wie Fotos, Rechnungen, Dokumente und Logos werden in der Zentrale und in jeder Anwendung täglich gesichert; aufbewahrt werden 7 Tagesstände und 12 Monatsstände (Stand vom Monatsanfang).

(2) Für die Datenbanken gelten die Fristen in Abschnitt 1. Sicherungen liegen in gesperrten Bereichen des Servers und dienen ausschließlich der Wiederherstellung im Störungsfall.

6. Löschung in Sicherungskopien

Eine gezielte Einzellöschung innerhalb bestehender Sicherungskopien erfolgt nicht. Gelöschte Daten verschwinden aus den Sicherungen durch das reguläre Überschreiben im Rahmen der Rotation. Bis dahin werden Sicherungen ausschließlich zur Wiederherstellung im Störungsfall verwendet.

7. Export

(1) Betriebsadministratoren können ihre Daten jederzeit in den vorgesehenen Formaten exportieren.

(2) Nach Vertragsende steht ein Exportfenster zur Verfügung; Einzelheiten regelt das Dokument „Regelung bei Vertragsende“.

8. Fehlkonten

Eingeladene, nie aktivierte Konten ohne zugeordnete Fachdaten können jederzeit vollständig gelöscht werden. Gesperrte Konten bleiben sichtbar und können reaktiviert werden.

9. Nachweis

Lösch- und Anonymisierungsvorgänge werden protokolliert. Der Nachweis kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

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