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Version 1.1-2026-10 · veröffentlicht am 18.10.2026 · Prüfsumme 5b0e954c23bc118b

Bedingungen der Testphase

Diese Bedingungen gelten für die kostenlose Testphase eines Moduls der Dosch Solutions Plattform. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Beginn und Dauer

(1) Die Testphase beginnt, wenn der Kontoinhaber des Betriebs sie in der Dosch Solutions Zentrale im Modulcenter startet.

(2) Ob für ein Modul eine Testphase angeboten wird und wie lange sie dauert, ergibt sich aus den beim jeweiligen Modul veröffentlichten Angaben. Die verbleibende Dauer ist in der Zentrale jederzeit einsehbar.

(3) Je Betrieb und Modul kann die Testphase einmalig in Anspruch genommen werden.

2. Funktionsumfang

Während der Testphase steht der Funktionsumfang des jeweiligen Moduls in dem beim Modul angegebenen Umfang zur Verfügung.

3. Echte Betriebsdaten

(1) Der Kunde kann während der Testphase echte betriebliche Daten erfassen.

(2) Diese Daten werden zum Ende der Testphase nicht automatisch gelöscht oder zurückgesetzt.

(3) Der Kunde kann seine Daten im vorgesehenen Umfang exportieren.

4. Keine automatische Kostenpflicht

Nach Ablauf der Testphase entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag. Eine Abbuchung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher kostenpflichtiger Buchung durch eine vertretungsberechtigte Person.

5. Ende der Testphase

(1) Wird das Modul nicht kostenpflichtig gebucht, wechselt der Zugang nach Ablauf der Testphase zunächst in einen schreibgeschützten Zustand. Vorhandene Daten bleiben einsehbar und exportierbar.

(2) Die Dauer dieser Phase sowie der anschließende Sperr- und Löschablauf richten sich nach dem Lösch-, Aufbewahrungs- und Exportkonzept.

(3) Bucht der Kunde das Modul innerhalb dieser Phase kostenpflichtig, stehen die vorhandenen Daten unverändert weiter zur Verfügung.

6. Fachliche Verantwortung

Auch während der Testphase gilt: Kritische betriebliche Entscheidungen, insbesondere zur Fütterung, dürfen nicht allein auf einer Einzelmessung oder einer Softwareauswertung beruhen.

7. Datenschutz

Vor der Freischaltung sind die Datenschutzhinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu bestätigen. Der Kunde stellt sicher, dass seine Beschäftigten über die betriebliche Datenverarbeitung informiert sind.

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